Wir vermieten unser HeerenHuus nicht gewerblich sondern privat und bieten daher allgemeine Stornierungsoptionen aus Gründen, die bei Ihnen liegen, nicht an. Der damit verbundene Aufwand kann von uns zeitlich und verwaltungstechnisch nicht geleistet werden. Da wir demnach keine Stornierungsmöglichkeiten vereinbart haben, ist unser Vertrag verbindlich und es gelten die gesetzlichen Grundregeln.
Sollten danach weder Sie noch Verwandte oder Freunde kommen können oder wollen, würde ich selbstverständlich sofort versuchen, den Zeitraum neu zu vermieten. Sollte mir dies nicht gelingen, müssten Sie grundsätzlich 90% der vereinbarten Gesamtmiete zahlen. Dies ist auch nachzulesen beim Deutschen Tourismusverband. Einen Ihnen durch Ihre Stornierung entstandenen Schaden würde u.U. eine Reiserücktrittskostenversicherung ersetzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.